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Verkaufsoffene Sonntage 2026: Stärkung für Handel und Ortskerne

Verkaufsoffene Sonntage 2026: Stärkung für Handel und Ortskerne

Der Rat der Stadt Pulheim hat die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2026 beschlossen. Damit erhält der lokale Einzelhandel erneut die Möglichkeit, sich im Rahmen bewährter Veranstaltungen zu präsentieren und zusätzliche Besucherinnen und Besucher in die Ortszentren zu ziehen.

Die Öffnungen sind an etablierte Feste und Märkte gebunden und gelten jeweils im direkten Umfeld der Veranstaltungen. Die Geschäfte können an diesen Tagen von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen.

Die Termine im Überblick:

  • Frühlingsmarkt – 26. April 2026
  • Stommelner Woche – 7. Juni 2026
  • Pulheim Open meets Streetfood – 28. Juni 2026
  • Weinmarkt – 13. September 2026
  • Barbaramarkt – 29. November 2026
  • Weihnachtsmarkt Stommeln – 6. Dezember 2026

Der Ortsvorsteher von Pulheim, Gert Lauterbach, und die Ortsvorsteherin von Stommeln, Maria Schmitz, erklären gemeinsam:

„Die Kombination aus traditionsreichen Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntagen ist ein echter Gewinn für unsere Ortskerne. Sie bringen Menschen zusammen, beleben die Innenstädte und stärken zugleich den lokalen Einzelhandel in Pulheim und Stommeln.“

Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit Veranstaltungen im öffentlichen Interesse ermöglicht. 

Die Sonntagsöffnungen finden nur statt, wenn auch die jeweiligen Veranstaltungen durchgeführt werden.

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26. März 2026

Olympia: Abstimmungsunterlagen werden versandt - Gemeinsam für den größten Moment.

Olympia: Abstimmungsunterlagen werden versandt - Gemeinsam für den größten Moment.

Die Abstimmungsunterlagen für den Ratsbürgerentscheid zum Thema „Olympiabewerbung“ werden zu Beginn der kommenden Woche versendet.

Die Bürgerinnen und Bürger werden dazu befragt, ob sie dafür sind, dass sich die Stadt Pulheim an der gemeinsamen Bewerbung KölnRheinRuhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt. 

Der Ratsbürgerentscheid wird ausschließlich per Briefabstimmung erfolgen. Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens dem 16. Tag vor der Abstimmung in Pulheim leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten automatisch den Abstimmungsschein, die Briefabstimmungsunterlagen sowie einen kleinen Informationsflyer. Dafür ist bei diesem Ratsbürgerentscheid kein vorheriger Antrag notwendig. Ausgezählt werden die Stimmen am 19. April 2026; der Briefkasten am Rathaus wird an diesem Tag letztmalig um 18 Uhr geleert. 

Sollte eine Abstimmungsberechtigte oder ein Abstimmungsberechtigter die Abstimmungsunterlagen nicht erhalten haben oder glaubhaft versichern, dass diese verloren gegangen sind, können neue Unterlagen bis Samstag, 18. April 2026, 12 Uhr bei der Verwaltung beantragt werden. Danach ist es laut der Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr möglich, neue Abstimmungsunterlagen zu erhalten und somit am Ratsbürgerentscheid teilzunehmen. Die Verwaltung steht unter der Rufnummer 02238 / 808-591 und per E-Mail unter wahlen@pulheim.de für Rückfragen zur Verfügung.

17 Städte an Rhein und Ruhr bewerben sich gemeinsam um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele für das Jahr 2036, 2040 oder 2044. Leading City ist die Stadt Köln. Zum nationalen Bewerbungsprozess gehört auch, die Bürgerinnen und Bürger in einem Ratsbürgerentscheid über die Frage abstimmen zu lassen, ob sie Olympische Spiele befürworten. Der Ratsbürgerentscheid soll in allen beteiligten Kommunen am 19. April 2026 stattfinden. Die Stadt Pulheim gehört zu diesen Kommunen, da der private Golf Club Gut Lärchenhof als Austragungsort dienen soll.
CR: Stadt Pulheim


 

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19. März 2026

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