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Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

13. Februar 2022

Mit dem neuen Jahr begann auch der Prozess, die Grundsteuer auf neue Beine zu stellen. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungen gekippt, weil sie mit der steuerlichen Gleichbehandlung nicht mehr vereinbar sei. 2019 hat der Gesetzgeber die Reform beschlossen. Nun müssen Grundstücke und Bebauungen neu bewertet werden. Zum ersten Mal erhoben wird die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025.

Bislang wurden Häuser und Grundstücke mancherorts sehr unterschiedlich besteuert. So gibt es Beispiele, dass für vergleichbare Häuser an einem Ort die Differenz fast beim Vierfachen liegen kann. Das liegt daran, dass der Grundsteuer der so genannte "Einheitswert" der Grundstücke zu Grunde lag. Im Westen aber stammt der aus dem Jahr 1964. Im Osten beruhen die Werte auf Feststellungen von 1935. Weil sich seither die Werte sowohl im Osten wie im Westen teilweise stark unterschiedlich entwickelt haben, kommt es zu den drastischen Unterschieden. Die müssen in Zukunft vermieden werden, damit die Grundsteuer wieder im Einklang mit der Verfassung steht.

Anfang des Jahres 2022 erhalten alle Grundstückseigentümer von Ihrer Kommune den jährlichen Grundsteuerbescheid. Dieser setzt die aktuell gültige Grundsteuer fest. Dieser Entscheid sollte aufbewahrt werden, damit die Daten (z.B. das Aktenzeichen) zur Erstellung der neuen Feststellungserklärung in wenigen Monaten griffbereit ist.

Ab Mai erhalten alle von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigt wird. 

Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss dann jede(r) die Feststellungserklärung digital bei seinem zuständigen Finanzamt einreichen. Dies ist möglich über Das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de). Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Falls man bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund der Einkommensteuererklärung besitzt, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung genutzt werden. Andernfalls kann das Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de beantragt werden. 

Hinweis: Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. insbesondere im Jahr 2022 eine besondere Bedeutung zu. kommt dem Thema insbesondere im Jahr 2022 eine besondere Bedeutung zu. und jeder Eigentümer von Grundbesitz kennt sie – die Grundsteuer. Mit der Grundsteuerreform kommt dem Thema insbesondere im Jahr 2022 eine besondere Bedeutung zu.

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