CDU Pulheim
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Heimat und Ehrenamt - CDU erfolgreich für unser Land

12. Februar 2022

Heimatförderprogramm – bis 2022 stehen zur Förderung von kleineren und größeren Projekten beispielsweise durch die „Heimat-Schecks“ 150 Millionen Euro zur Verfügung. 

  • 2020 wurde erstmals ein Landesheimatpreis verliehen. 
  • Das Dorferneuerungsprogramm wurde kontinuierlich in den vergangen Jahren gestärkt und die Fördermittel von 2018 bis 2021 von 5,9 Mio. Euro auf 28,77 Mio. Euro kontinuierlich erhöht.
  • Insgesamt wurden 2021 344 Projekte in 145 Gemeinden mit ca. 28,77 Mio. Euro gefördert. Seit 2018 wurden fast 1.000  Projekte in unseren Kommunen und Gemeinden gefördert.
  • 2018 wurden erstmals Mittel für die Heimatförderung zur Verfügung gestellt, die bis 2021 stetig auf auf 23,63 Mio. Euro erhöht wurden.
  • Die Mittel zur nordrhein-westfälischen Denkmalförderung wurden von 6,9 Mio. Euro im Jahre 2016 auf 28,0 Mio. Euro 2021 deutlich erhöht. So gelingt es uns, die 90.000 Bau- und Bodendenkmäler in unserem Land zu erhalten.
  • Entwicklung einer Ehrenamtsstrategie, die das Ziel die Schaffung von Konzepten und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Ehrenamts hat. Schwerpunkte der 2021 vorgestellten Strategie:
  • Einrichtung und Finanzierung einer Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement
  • Umsetzung eines Förderprogrammes zur Kleinstförderung „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
  • Förderung von Qualifizierungsangeboten für Engagierte
  • Einrichtung eines Landesnetzwerks für bürgerschaftliches Engagement, um landesweit die Vernetzung zu erweitern und die Zusammenarbeit der Ehrenamtler zu stärken. Das Land steuert finanzielle Mittel für die organisatorische Begleitung des Landesnetzwerks bei.
  • Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler - Seit dem 1. Januar 2021 gibt maßgebliche Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige.
  1. Der Steuerfreibetrag für Einnahmen, zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter/in, wurde von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro.
  2. Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – bisher lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
  3. Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft wird.
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